Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) und True Potential Search e.U. (im Folgenden „TPS“). Maßgeblich sind vorrangig die jeweils mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Regelungen. Mündliche Absprachen oder Auskünfte sind nur wirksam, wenn sie von TPS schriftlich bestätigt werden.
1. Auftragsannahme & Ablehnung
TPS ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
TPS behält sich außerdem das Recht vor, jederzeit – insbesondere bei Zahlungsverzug des Auftraggebers oder bei möglichen rechtlichen Schwierigkeiten – von der Durchführung eines Auftrags zurückzutreten. Dies gilt auch bei bestehenden Rahmenvereinbarungen.
2. Anforderungsprofil & Profiländerungen
- Zu Beginn der Personalsuche stellt der Auftraggeber ein vollständiges Anforderungsprofil zur Verfügung oder erstellt dieses gemeinsam mit TPS.
- Mit Beginn der Suche erbringt TPS Leistungen auf Basis des vereinbarten Profils. Diese Leistungen sind gemäß der getroffenen Vereinbarung zu vergüten – unabhängig davon, ob eine Einstellung erfolgt oder nicht.
- Jede nachträgliche Änderung, die in Umfang oder Inhalt einem wesentlich neuen Profil entspricht (z. B. andere Anforderungen, andere Positionsebene), wird als neues Projekt behandelt und ist vom Auftraggeber entsprechend zu vergüten.
- Kleinere Anpassungen, die den Ablauf der Suche nicht wesentlich verändern, bleiben in der ursprünglichen Vereinbarung enthalten.
3. Rückmeldungen & Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Übermittlung eines Kandidatenprofils eine Rückmeldung zu geben (z. B. Einladung zum Gespräch oder begründete Absage).
Da qualifizierte Kandidat*innen erfahrungsgemäß mehrere Angebote erhalten, ist eine zeitnahe Reaktion entscheidend. TPS übernimmt keine Verantwortung für die Verfügbarkeit von Kandidat*innen.
4. Information über Einstellungen & Haftung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, TPS unverzüglich zu informieren, wenn ein durch TPS vorgestellter Kandidat angestellt oder in anderer Form beschäftigt wird (z. B. Projekt, Freelance, Interim).
Die Haftung für die Zahlung der vereinbarten Vergütung liegt in jedem Fall beim Auftraggeber – auch wenn die Einstellung auf indirektem Wege oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
TPS unterstützt durch Recherche, Direktansprache, Empfehlungen und Vorauswahl. Die finale Entscheidung über die Einstellung eines Kandidaten liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
Sollte ein durch TPS vorgestellte*r Kandidat*in dem Unternehmen Schaden zufügen oder in sonstiger Weise vertragswidrig handeln, trägt der Auftraggeber hierfür die alleinige Verantwortung. Eine Haftung von TPS ist ausgeschlossen.
5. Exklusivität, Schutz der Kandidatenprofile & Weitergabe an Dritte
- Alle von TPS vorgestellten Kandidat*innen unterliegen ab dem Zeitpunkt der Übermittlung bzw. Präsentation der Exklusivität von TPS.
- Erfolgt eine Einstellung eines solchen Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach Präsentation oder Übermittlung, gilt dies als erfolgreiche Vermittlung durch TPS und die vereinbarte Vergütung wird fällig – unabhängig davon, ob der Erstkontakt durch TPS oder den Auftraggeber zustande kam.
- Eine Weitergabe von Kandidatenprofilen an Dritte oder die Nutzung für andere Positionen ohne schriftliche Zustimmung von TPS ist untersagt.
6. Garantie & Inseratskosten
Eine Garantie wird – abhängig von der Seniorität der Position – individuell im Vertrag definiert.
Die einmalige Inanspruchnahme einer Garantie bedarf einer klaren und nachvollziehbaren Begründung (z. B. Kündigung durch den Kandidaten) und darf nicht grundlos erfolgen.
Im Falle einer Garantieleistung trägt der Auftraggeber sämtliche Inseratskosten sowie externe Kosten erneut.
7. Kosten bei Vertragsabbruch
Im Falle eines Vertragsabbruchs durch den Auftraggeber bleiben alle bereits geleisteten Vorauszahlungen bei TPS. Zusätzlich können Stornokosten verrechnet werden, sofern dies im Vertrag definiert ist.
8. Geheimhaltung
Pflichten von TPS: TPS verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers (z. B. Geschäftsgeheimnisse, interne Strukturen, Strategien) streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Pflichten des Auftraggebers: Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Informationen über die Arbeitsweise, Prozesse und Arbeitsbedingungen von TPS vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
9. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.